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GmbH Reform

GmbH Reform

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde im November 2008 die GmbH Reform auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt dabei stand die Erleichterung der Unternehmensgründung, die Verschlankung der Bürokratie (Deregulierung) und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit besonders der kleinen Unternehmen auf dem europäischen Markt.

Im Zuge der GmbH Reform wurde die neue Unternehmensform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) entwickelt. Diese Unternehmergesellschaft wird landläufig auch als Mini GmbH bezeichnet und ermöglicht vor allem wegen ihrer kostensparenden Gründungsform den Einstieg kleiner Unternehmen mit geringer Kapitaldecke in den Markt.
Die erleichterte Gründung mit den reduzierten Anforderungen und der kurzen Bearbeitungszeit bietet sowohl für die Gründung einer normalen GmbH als auch für die Mini GmbH beste Voraussetzungen für einen schnellen und unkomplizierten Start.

Dafür steht auch das so genannte Gründungs-Set, in dem alle relevanten Unterlagen und Vorlagen für die schnelle Gründung einer GmbH oder Mini GmbH enthalten sind. Werden die dort gesammelten Mustervorlagen genutzt, bedarf es nur noch einer recht einfachen notariellen Beglaubigung. Schon dann kann die neue GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister eingetragen werden.

Besonderer Vorzug der damit möglich gewordenen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist die Minimierung der mindestens erforderlichen Stammeinlagen auf nur einen Euro. Das kommt besonders Gründern im Dienstleistungssektor entgegen, die noch nicht über die große Kapitaldecke für die Gründung einer normalen GmbH verfügen.
Damit wurde nicht nur der inländische, sondern auch der gesamteuropäische Wettbewerb deutlich belebt. Kleine und dennoch leistungsfähige Unternehmen drängen auf den Markt und bieten so den Kunden eine breitere Auswahl in der Vergabe ihrer Aufträge.

Um die Unternehmergesellschaften rechtlich zu stärken und wettbewerbsfähig zu halten wurde im Gesetz zur GmbH Reform auch die Bildung von Rücklagen gesetzlich geregelt. Demnach haben die Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) ein Viertel ihres Jahresüberschusses als Rücklage in die Stammeinlage zu überführen. Diese allmähliche Erhöhung der Stammeinlage führt nicht nur zu höheren Haftungsmöglichkeiten mit dem entsprechenden Vertrauensvorschuss, sondern auch zur Möglichkeit, das Unternehmen in eine normale GmbH zu überführen sobald die Mindesteinlage von 25.000 Euro dafür erreicht ist.