Mini GmbH
Die Mini GmbH wird im rechtlichen Sprachgebrauch als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (kurz UG haftungsbeschränkt) bezeichnet. Mit der Mini GmbH wurde so eine Rechtsform für Unternehmen geschaffen, die besonders für Existenzgründer interessant ist. Entscheidender Vorteil der Mini GmbH ist die geringe Einlage an Stammkapital.
Prinzipiell ist die Gründung einer Mini GmbH schon ab einem Stammkapital von nur einem Euro möglich ( 1 Euro GmbH ). Gebräuchlich sind erfahrungsgemäß Stammkapitaleinlagen von etwa 1.000 Euro.
Damit ist auch kleinen Gesellschaften in der Gründung und in der Nachgründungsphase die Gelegenheit gegeben, eine Gesellschaft, hier als UG haftungsbschränkt, zu gründen.
Möglich wurde die neue Rechtsform für Unternehmen durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 01. November 2008.
Bei der Mini GmbH handelt es sich demnach nicht um eine wirklich neue Rechtsform, sondern vielmehr um eine übliche GmbH, jedoch mit einem deutlich geringerem Stammkapital, als es für die bislang bekannte GmbH mit mindestens 25.000 Euro vorgeschrieben war.
So wird die Gründung einer Mini GmbH vor allem für Existenzgründer interessant, die (noch) nicht über eine ausreichende Finanzdecke verfügen, um eine GmbH nach dem klassischen Muster zu gründen.
Rechtlich gesehen unterscheidet sich die UG (haftungsbeschränkt) nur in geringem Maße von der herkömmlichen GmbH. Als juristische Person ist die Mini GmbH voll körperschaftssteuer- und gewerbesteuerpflichtig und muss entsprechend dem Handelsgesetzbuch auch ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen.
Zur Gründung einer Mini GmbH ist ebenso wie bei der herkömmlichen GmbH ein Gesellschaftervertrag notwendig. Ebenfalls muss ein Geschäftsführer bestellt werden.
Für Existenzgründer, die die Gründung einer Mini GmbH in Erwägung ziehen, ist das Gründungsset eine hervorragende Hilfe bei der Vorbereitung und Realisierung der Gründung. Alle wichtigen Schritte sind hier in übersichtlicher Form zusammengefasst und geben so die Möglichkeit, Schritt für Schritt den Weg in die Unternehmensrechtsform der Mini GmbH zu bewältigen. Ohne Informationsverluste und in der jeweils aktuellen vollständigen Ausstattung bietet das Gründungsset den optimalen Einstieg in die Mini GmbH. Mehr dazu erfahren Sie unter dem Link Gründungsset.
Besonders interessant für Existenzgründer, die die Unternehmensform der Mini GmbH wählen, ist das Musterprotokoll, das auf einer speziellen Seite hier gesondert behandelt wird. Entsprechend dem Musterprotokoll nach GmbH-Gesetz muss der gründende Gesellschafter die Gründungskosten auch bei der Mini GmbH selbst tragen insofern diese das Kapital der zu gründenden UG (haftungsbeschränkt) übersteigen. Diese Form ist für den Existenzgndründer recht kostengünstig, ist aber nur dann statthaft, wenn die Gesellschaft nicht mehr als drei Gesellschafter hat.
Wie in jedem verlässlich funktionierenden Unternehmen ist auch bei der Mini GmbH auf die Bildung von Rücklagen zu achten. Dafür gibt es für die Mini GmbH gesetzliche Vorschriften. Auch diesem Bereich wird sich hier speziell gewidmet.
Alles in allem ist die Mini GmbH die günstige und kostensparende Unternehmensform für Existenzgründer, die in der Gründungsphase über nicht genügend freies Kapital verfügen, um eine klassische GmbH zu gründen. Über viele interessante und hilfreiche Details zur Gründung der Mini GmbH informieren wir Sie auf den entsprechenden Unterseiten.