Mini GmbH Gründung
Wie bei jeder andere Unternehmensgründung bedarf es auch bei der Gründung einer Mini GmbH unerlässlicher Vorüberlegungen.
Selbstverständlich gelten die ersten Entscheidungen der Geschäftsidee und deren Überprüfung auf wirtschaftliche Tragfähigkeit. Ist die Idee geboren und das wirtschaftliche Umfeld erkundet, steht in einem weiteren Schritt die Frage nach der rechtlichen Form des Unternehmens. Hier bietet sich für viele Existenzgründer die Mini GmbH an. als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), bedarf die Mini GmbH nicht des hohen Mindeststammkapitals von 25.000 Euro, sondern kann rein theoretisch schon mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden.
Die Mini GmbH wird ähnlich einer normalen GmbH gegründet. Wichtigste Voraussetzung ist die Erarbeitung eines Gesellschaftsvertrages. In dieser Satzung werden die Rahmenbedingungen für die Mini GmbH festgelegt.
Im GmbH Gesetz ist geregelt, welche Mindestangaben der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer Mini GmbH enthalten muss.
Dazu zählen der Name der Firma der Gesellschaft, der Sitz der Gesellschaft, die genaue Beschreibung des Unternehmensgegenstandes (Geschäftsidee), der Gesamtbetrag des Stammkapitals, die Zahl der Nennbeträge der einzelnen Stammeinlagen und die Namen der Gründungsmitglieder.
Soll die Mini GmbH mit dem einfachen Musterprotokoll gegründet werden, darf die Anzahl der Gesellschafter drei nicht übersteigen.
Der Gesellschaftsvertrag muss von allen Gründungsgesellschaftern unterzeichnet und notariell beurkundet werden. Der Gesellschaftsvertrag muss im Zuge der Gründung zusammen mit der von allen Gesellschaftern unterzeichneten Gesellschafterliste vom Notar beim Handelsregister eingereicht werden. Damit wird die Mini GmbH im Handelsregister eingetragen. Selbstverständlich müssen auch die Einlagen für das Stammkapital eingezahlt werden. Wichtig ist, dass das Unternehmen im Rechtsverkehr nur mit dem Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" auftreten darf. Die umgangssprachliche Bezeichnung Mini GmbH ist im Rechtsverkehr nicht ausreichend und auch nicht zulässig. Auch darf der Zusatz GmbH als solcher nicht verwendet werden.
Zusammengefasst ist die Gründung einer Mini GmbH, möglichst nach dem Musterprotokoll, eine recht einfache und kostengünstig zu realisierende Form der Unternehmensgründung. Damit eigent sich diese Rechtsform in erster Linie für die Gründung kleiner Unternehmen und besonders auch für Existenzgründer.