Mini GmbH Haftung
Im Gegensatz zu anderen Personengesellschaften haftet die Mini GmbH lediglich mit ihrem Stammkapital. Die Haftung der einzelnen Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen bleibt damit in aller Regel ausgeschlossen. Beträgt das Stammkapital einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) beispielsweise nur einen Euro, dann haftet diese Mini GmbH im Falle eines Falles eben auch nur mit diesem einen Euro.
Natürlich überzeugt ein Stammkapital von einem Euro weder Geschäftspartner noch eventuelle Kreditgeber. Daher sollte das Stammkapital auch in der Gründungsphase schon etwas höher ausfallen.
Scheitert das Unternehmen oder kann es in Zeiten wirtschaftlicher Engpässe nicht vollumfänglich seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen, beträgt die Haftungsobergrenze also genau die Summe des eingelegten Stammkapitals aller Gesellschafter zusammengenommen. Wird diese Haftungsobergrenze im Haftungsfall nicht voll in Anspruch genommen, so wird die Haftung letztlich zu den Anteilen geleistet, die den einzelnen Nennbeträgen der Einlagen der Gesellschafter entspricht.
Damit bleibt das persönliche Vermögen der Gesellschafter unangetastet. Lediglich das Stammkapital der Gesellschaft bildet die maximale Haftungssumme der UG (haftungsbeschränkt).