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Mini GmbH Mustersatzung

Mini GmbH Mustersatzung

Für die Gründung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat der Gesetzgeber die Hürden bewusst niedrig angesetzt. So können vor allem auch wenig erfahrene Existenzgründer die Vorzüge der Mini GmbH recht schnell für sich nutzen. Neben der Ersparnis an Zeit bringt die Vereinfachung des Gründungsverfahrens vor allem finanzielle Vorteile und ein deutlich geringeres Maß an bürokratischem Aufwand.

Eine dieser Erleichterungen ist der Muster-Gesellschaftsvertrag, hier auch als Mustersatzung bezeichnet. Diese Form der Gründung der Mini GmbH macht den Aufwand und die Kosten überschaubar. Bemerkenswert ist jedoch, dass bei der vorgesehenen Nutzung der Mustersatzung nicht mehr als drei Gesellschafter zur Gründung der Mini GmbH eingetragen werden dürfen.

Wichtig bei der Nutzung der Mustersatzung ist, dass diese genau in der Form übernommen wird, wie sie vom Gesetzgeber vorgeschlagen wurde. Es dürfen also nur die vorgegebenen Felder ausgefüllt werden. Darüber hinaus gehende Änderungen, Zusätze oder Streichungen machen aus der Mustersatzung eine neue, eigenständige Satzung. Im Gegensatz zur Übernahme der Mustersatzung verursacht eine solche Änderung deutlich höhere Kosten. Während bei der Anwendung der Mustersatzung vom Notar lediglich die Unterschriften beglaubigt werden müssen, zieht eine Änderung eine komplette notarielle Beglaubigung der gesamten Satzung nach sich. Das erhöht die Kosten erheblich und führt auch zu einem größeren Aufwand an Zeit.

Die Mustersatzung zur Gründung einer Mini GmbH beschränkt sich auf die wesentlichen Angaben. Dazu gehören:
- Name der Firma (Name der Gesellschaft). Dieser sollte im Vorfeld beispielsweise mit Hilfe der IHK auf seine Unterscheidungs- und Alleinstellungsmerkmale überprüft werden. Damit lassen sich teure und aufreibende Auseinandersetzungen im Nachgang vermeiden. Das betrifft vor allem die Zulässigkeit des Firmennamens bezüglich der Unterscheidungskraft zu gleichen oder ähnlichen Unternehmen.

- Nennbeträge der Geschäftsanteile. Hier geht es um das Stammkapital. Dabei sind die Einlagebeträge aller Gesellschafter zu beziffern. Natürlich muss die Stammeinlage auch eingezahlt werden. Andernfalls kann die Eintragung der UG (haftungsbeschränkt) im Handelsregister nicht erfolgen.
- Unternehmensgegenstand. An dieser Stelle sind bereits drei Varianten vorgeschlagen, die nicht verändert aber ergänzt werden dürfen. Dabei geht es um die kurze Beschreibung der wirtschaftlichen Aktivität der zu gründenden Unternehmergesellschaft.

Damit ist die Mustersatzung im Wesentlichen fertig. Dazu muss noch die Gesellschafterliste mit allen Unterschriften und der Beschluss der Gesellschaft zur Bestellung eines Geschäftsführers erstellt werden. Abschließend wird die Handelsregisteranmeldung ausgefüllt. Alle Formulare gibt es im Gründungsset als vollständige Vorlagensammlung. Letztlich wird die Mustersatzung mit den nötigen Anlagen vom Notar beglaubigt und der Handelsregisteranmeldung steht nichts mehr im Wege.