Mini GmbH Rücklagen
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass jede Mini GmbH beim Erreichen des Stammkapitals einer normalen GmbH in eine solche umgewandelt werden soll. Dafür hat er auch Vorschriften entwickelt, die die Bildung von Rücklagen betreffen. Damit sind Rücklagen nicht nur für wirtschaftlich schwache Zeiten zu bilden, sondern vor allem mit Blick auf die Umwandlung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in eine klassische GmbH.
Entsprechend dieser gestzlichen Vorlage muss ein Viertel des Jahresüberschusses aus der wirtschaftlichen Tätigkeit der Mini GmbH als Rücklage angespart werden.
Allerdings muss die Mini GmbH auch bei Erreichen eines Stamm- und Rücklagekapitals von 25.000 Euro nicht in eine normale GmbH umgewandelt werden. Dies nicht zu tun, macht aber nur dann Sinn, wenn die Haftung nicht das persönliche Vermögen der Gesellschafter angreifen soll, was jedoch bei einer klassischen GmbH eher selten der Fall ist.
Bezogen auf die Vorteile der Mini GmbH ist die Umwandlung in eine normale GmbH meist die beste Lösung, sofern aus dem Stammkapital der Gesellschaft und den vorgeschriebenen Rücklagen die entsprechende Mindestsumme gebildet werden kann.