Unternehmergesellschaft / UG
Die Unternehmergesellschaft wird im Rechtsverkehr als UG (haftungsbeschränkt) bezeichnet. Im umgangssprachlichen Sprachgebrauch hat sich der Begriff Mini GmbH eingebürgert. Wie oft im Leben umschreibt der Volksmund damit auch die begrifflichen Inhalte treffender als die amtliche Formulierung.
Die Unternehmergesellschaft, oder eben auch Mini GmbH unterscheidet sich von der normalen GmbH in erster Linie durch die deutlich geringere Einlage an notwendigem Stammkapital. Praktisch von einem Euro an ist alles möglich, aber nur bis maximal 12.500 Euro sinnvoll. Dieses relativ geringe Stammkapital macht das "Mini" an der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) aus. Im wirtschaftlichen Verkehr ist die UG ansonsten jeder anderen GmbH gleichgestellt. Durch die Haftungsbeschränkung auf die Höhe des eingelegten Stammkapitals verringert sich natürlich die maximale Haftbarkeit. Auch das persönliche Vermögen der Gesellschafter bleibt regulär unangetastet.
In dieser Form eignet sich die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) vor allem für Existenzgründer und die Gründer kleinerer Unternehmen.
Damit hat der Gesetzgeber die meist besonders knappe finanzielle Situation vieler Unternehmensgründer berücksichtigt und eine Rechtsform geschaffen, die auch den Startern einen vernünftigen Einstieg in das Wirtschaftsleben gestattet. Allerdings hat der Gesetzgeber auch dafür gesorgt, dass aus den meisten Mini GmbH schnell eine reguläre GmbH werden kann. Dafür steht die Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen in Höhe eines Viertels des Jahresüberschusses der Gesellschaft. Diese Rücklagen werden dem Stammkapital zugeführt. Damit erhöht sich das Stammkapital und so auch die Haftungsobergrenze der Unternehmergesellschaft. Das ermöglicht der Mini GmbH natürlich auch den Wechsel in eine normale GmbH, sobald das Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.
Die Unternehmergesellschaft muss als Rechtsformzusatz zum Firmennamen im Rechtsverkehr zwingend die Bezeichnung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) führen. Andere Formen des Zusatzes oder Abkürzungen sind nicht zulässig. Damit grenzt sich die Unternehmergesellschaft von der klassischen GmbH ab. Für die Geschäftspartner bedeutet das zu prüfen, mit welchem Stammkapital die Unternehmergesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, um die Haftbarkeit zu ermitteln. Daher ist die Mindesteinlage von einem Euro in das Stammkapital nicht unbedingt eine sinnvolle Entscheidung. Hier wissen sowohl Auftraggeber als auch mögliche Kreditgeber, dass die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kaum für Zahlungsausfälle oder mangelhafte Leistungen finanziell in Regress genommen werden kann.
Besonders Unternehmergesellschaften, die höher dotierte Aufträge anstreben, sollten dafür sorgen, dass die Stammkapitaleinlage nicht zu niedrig ausfällt, um das Vertrauen der möglichen Kunden und Geschäftspartner nicht unnötig zu beeinträchtigen.
Ansonsten ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) die ideale Rechtsform für Gründer, die mit einem neuen Unternehmen am Markt auftreten wollen, ohne wie beispielsweise in der KG oder OHG mit dem persönlichen Vermögen der Gesellschafter haften zu müssen.